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Schulweg zur Grundschule Stegen

Liebe Eltern,

Ihr Kind kommt jetzt in die Schule. Dann wird es stärker als bisher den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt sein.
Sicher werden Sie Ihr Kind in den ersten Tagen auf dem Schulweg begleiten. Wir schlagen Ihnen dazu nachstehend Schulwege vor, die nach dem Gesichtspunkt ausgewählt wurden, dass der Weg zu und auch von der Schule möglichst sicher ist.

Bitte beachten Sie auch hier die momentanen Baustellensituationen in der Jägerstraße und am neuen Begegnungshaus.

Auf dem Schulweg sollten grundsätzlich folgende Regeln beachtet werden:

  • Die Kinder sollten die Fahrbahn möglichst wenig überqueren.
  • Wenn eine Straße überschritten werden muss, sollte das immer an Kreuzungen und Einmündungen geschehen, nicht in den Streckenabschnitten dazwischen.
  • Straßen mit starkem oder schnellem Verkehr sollten möglichst an den Stellen mit Fußgängerüberwegen überquert werden.

Die Auswahl des Schulweges nach obigen Regeln führt nicht immer zum kürzesten, auf jeden Fall aber zum sichersten Schulweg.
Bitte unterstützen Sie uns in diesen Bemühungen und üben Sie diesen Schulweg mit Ihren Kindern ein, indem Sie ihn mehrmals gemeinsam vor Beginn des Schuljahres oder unmittelbar am Anfang des Schuljahres begehen.

Folgende Schulwege werden von der Gemeindeverwaltung Stegen in Absprache mit der Schulleitung und der Polizei empfohlen:

1. Kinder aus Oberbirken und Rechtenbach gehen die Schulstraße entlang über den Dorfplatz zur Grundschule.

2. Kinder aus Unterbirken benutzen den Gehweg entlang der Kirchzartener Straße (L127) und gehen dann über den Dorfplatz zur Grundschule.

3. Kinder aus der Kageneckstraße, Am Schloßpark sowie Teilen der Straße Im Großacker benutzen den entsprechenden Gehweg überqueren die Zartener Straße (K4986) und gehen die Weilerstraße entlang, biegen an der Kirchzartener Straße (L127) nach links ab und überqueren diese auf dem Fußgängerüberweg im Bereich Lebensmittelmarkt/Rathaus und gehen dann über den Dorfplatz zur Grundschule.

Kinder aus dem Großacker gehen auf dem Gehweg entlang der Zartener Straße (K4986) überqueren diese um auf die Weilerstraße zu gelangen. Laufen die Weilerstraße entlang, biegen an der Kirchzartener Straße (L127) nach links ab und überqueren diese auf dem Fußgängerüberweg im Bereich Lebensmittel-markt/Rathaus und gehen dann über den Dorfplatz zur Grundschule.

4. Kinder aus der Weiler- und Ringstraße gehen die Weilerstraße entlang, biegen an der Kirchzartener Straße (L127) nach links ab und überqueren diese auf dem Fußgängerüberweg im Bereich Lebensmittelmarkt/Rathaus und gehen dann über den Dorfplatz zur Grundschule.

5. Kinder aus Oberleien und Schauinslandstraße gehen die Schauinslandstraße entlang, biegen an der Kirchzartener Straße (L127) nach links ab und gehen bis zum Fußgängerüberweg im Bereich Bushaltestelle Dorfplatz. Überqueren dort die Straße und gehen dann über den Dorfplatz zur Grundschule.

6. Kinder aus dem Stockacker gehen den Stockacker entlang über den Dorfplatz zur Grundschule.

7. Kinder aus dem Gewerbepark und dem BBZ, Erwin-Kern-Straße, überqueren die L133 auf dem Fußgängerüberweg der an der südlichen Seite des BBZ-Geländes liegt. Gehen dann auf den Gehweg und biegen in die Zartener Straße (K4986) ein. Überqueren diese um auf die Weilerstraße zu gelangen. Laufen die Weilerstraße entlang, biegen an der Kirchzartener Straße (L127) nach links ab und überqueren diese auf dem Fußgängerüberweg im Bereich Lebensmittel-markt/Rathaus und gehen dann über den Dorfplatz zur Grundschule.

8. Kinder aus der westlichen Hauptstraße überqueren diese an der Überque-rungshilfe am Kreisverkehr, gehen entlang der Kirchzartener Straße (L127) und überqueren diese auf dem Fußgängerüberweg im Bereich Lebensmittel-markt/Rathaus und gehen über den Dorfplatz zur Grundschule.

9. Kinder aus der Großmatte queren die L133 an der Überquerungshilfe bei der Großmatte und gehen auf dem Gehweg entlang der Zartener Straße (K4986) überqueren diese um auf die Weilerstraße zu gelangen. Laufen die Weilerstraße entlang, biegen an der Kirchzartener Straße (L127) nach links ab und überqueren diese auf dem Fußgängerüberweg im Bereich Lebensmittelmarkt/Rathaus und gehen dann über den Dorfplatz zur Grundschule.

Alternativ gehen die Kinder auf den Gehweg der Hauptstraße entlang und über-queren diese an der Überquerungshilfe am Kreisverkehr, gehen entlang der Kirchzartener Straße (L127) und überqueren diese auf dem Fußgängerüberweg im Bereich Lebensmittelmarkt/Rathaus und gehen dann über den Dorfplatz zur Grundschule.

10. Kinder aus der östlichen Hauptstraße, Reckenweg, Reichlegasse und Hirschenweg gehen auf dem Gehweg über die Andreasstraße, Jägerstraße zur Grundschule. Die Kinder aus der Andreasstraße und Jägerstraße benutzen denselben Schulweg.

11. Kinder aus dem Wittental fahren mit dem Bus zur Schule.

12. Kinder kommend aus Freiburg steigen an der Haltestelle „Gewerbegebiet“ aus, überqueren die L133 auf der Überquerungshilfe beim Gewerbepark. Gehen dann auf dem Gehweg zum Schulgelände BBZ.

Für den Heimweg werden dieselben Strecken vorgeschlagen.


Fahrradbenutzung zur Schule:
Da für die Schüler die Jugendverkehrsschule erst in der 4. Klasse stattfindet, wird empfohlen die Kinder bis zur Teilnahme an dieser Veranstaltung noch zu Fuß zur Schule zu schicken.
Achten Sie bitte auch später darauf, dass das Fahrrad Ihres Kindes stets verkehrssi-cher ist, dass die Beleuchtungsanlage funktioniert und das Ihr Kind einen Fahrrad-helm trägt.

Wichtig ist auch, dass Radfahrer an den Fußgängerüberwegen kein Vorrecht haben und Autofahrer hierbei nicht anhalten müssen.

Überprüfen Sie später, ob Ihr Kind den Schulweg einhält und die empfohlenen Überwege auf dem Weg zur Schule und auf dem Heimweg benutzt.

Bleiben Sie Ihrem Kind stets ein Vorbild, indem Sie selbst die Straßen auf gesicher-ten Überwegen überschreiten. Erläutern Sie außerdem das falsche Verhalten ande-rer Verkehrsteilnehmer, z.B. wenn diese die Straßen außerhalb des Fußgängerüberweges überqueren oder wenn sie zwischen parkenden Autos hervortreten. Weisen Sie auf die besonderen Gefahren dieses Verhaltens hin.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Abs. 5 heißt es: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendenden zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.“